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Hilfe zur Selbsthilfe in Hohenfelde
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Hilfe zur Selbsthilfe GmbH stellt eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte sicher. Es ist unser Anspruch, Leistungen zu individualisieren sowie Autonomie und Teilhabe zu fördern. Unsere Hilfen orientieren sich an den Bedürfnissen und aktuellen Lebenssituationen der Hilfeempfänger*innen. Wir bieten Unterstützungsarrangements, die jede einzelne Person befähigen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.


Unsere Ziele:


  • Ermöglichung einer individuellen Lebensführung
  • Förderung der vollen wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Befähigung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung


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Hilfe zur Selbsthilfe GmbH leistet ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (qualifizierte Assistenzleistung im eigenen Wohnraum) für Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX). Es handelt sich um ein gemeindeintegriertes Hilfeangebot, das der betreuten Person ein selbst bestimmtes Leben in einer Wohnung in der Gemeinde ermöglicht.


Das Ambulant Betreute Wohnen ist zu verstehen als ein am Bedarf der betreuten Person orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient. Das Unterstützungsangebot orientiert sich an dem sozialen Lebensraum der betreuten Person und dient der Überwindung von Teilhabeeinschränkungen am gesellschaftlichen Leben. Dem Leitbild entsprechend ist unser Handeln durch Wertschätzung, Transparenz sowie einer lösungs- und ressourcenorientierten Grundhaltung geprägt.


Innovation, Kreativität und Flexibilität zeichnet hierbei die Arbeit des Vereins aus, wodurch der zu betreuenden Person in ihrem individuellen Dasein Rechnung getragen und damit verbundenen Lebenslagen einzelfallorientiert sowie bedarfsgerecht begegnet werden kann. Hilfe zur Selbsthilfe ist uns ein grundsätzliches Anliegen. Es handelt sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung gemäß §§ 113 Abs. 2 Ziffer 2, 78 SGB IX. (Dies schließt nicht die Kombination mit anderen Angebotsformen aus.)



Das wichtigste in Kürze


Im Überblick

Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Eingliederungshilfe-Leistungen müssen beantragt werden, außer der Bedarf wird im sog. Gesamtplanverfahren festgestellt. Näheres zu Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wichtig: Durch das Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe deutlich umstrukturiert und verändert. Zum 1.1.2020 wurde die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und ins SGB IX als Teil 2 übernommen. Zum 1.1.2023 werden dann die Voraussetzungen für die Eingliederungshilfe neu geregelt, d.h. der leistungsberechtigte Personenkreis wird neu definiert.


Voraussetzungen

Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nur nachrangig, d.h. die Hilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.

Anspruch haben Personen mit nicht nur vorübergehender (d.h. länger als 6 Monate andauernder) wesentlicher körperlicher Behinderung (z.B. erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit sowie Blinde, Gehörlose und Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung) oder wesentlicher geistiger Behinderung (wodurch die Eingliederung in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigt wird) oder wesentlicher seelischer Behinderung (z.B. körperlich nicht begründbare Psychosen, seelische Störungen als Folge von Krankheiten, Suchtkrankheiten, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen).


Rechtliches

Einen Rechtsanspruch haben auch Personen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind (nach allgemeiner ärztlicher und sonstiger fachlicher Erkenntnis). In allen anderen Fällen steht die Eingliederungshilfe im Ermessen des zuständigen Eingliederungshilfe-Trägers.




Nach Zielgruppe

Im Überblick



Psychose & Neurosen

 

Der Begriff "Neurose" ist aus der Alltagssprache kaum wegzudenken: Wenn jemand ungewöhnlich oder übertrieben reagiert, bezeichnet man sein Verhalten schnell als neurotisch. Aber was ist damit eigentlich gemeint?


 

Zwangserkrankungen

 

Die Zwangsstörung (Zwangserkrankung) ist eine häufige psychische Störung. Die Betroffenen müssen immer wieder bestimmte Handlungen oder Gedankengängen folgen, obwohl diese meist vom Betroffenen als unsinnig oder belastend empfunden werden.

 

 

Affektive Störung

 

Der Begriff affektive Störung bezeichnet eine Gruppe von psychischen Störungen, bei denen es über einen längeren Zeitraum hinweg zu Abweichungen von Stimmung und Antrieb gegenüber einem (unscharf abgegrenzten) Normalbereich kommt.

 

 


Persönlichkeitsstörungen

Die Persönlichkeitsstörungen werden in drei Hauptgruppen unterteilt. Die Hauptgruppe A umfasst unter den Stichworten „sonderbar, exzentrisch“ die paranoiden und schizoiden Persönlichkeitsstörungen.


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Depressionen

Eine Depression ist eine "affektive Störung". Dies bedeutet, dass es sich hierbei um die Gefühlswelt dreht, welche aus verschiedenen Gründen beeinträchtigt ist.


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Suchterkrankungen

Substanzen wie Alkohol, Tabak, Coffein, bestimmte Beruhigungs- und Schlafmittel wie Benzodiazepine oder Barbiturate, flüchtige Lösungsmittel und illegale Drogen besitzen allesamt ein Suchtpotenzial.


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Unsere Angebote

Ein Überblick


Assistenzleistung im eigenen Wohnraum

Wir helfen Ihnen dabei, sich im eigenen Wohnraum zurechtzufinden.

Wir bieten qualifizierte Assistenz im eigenen Wohnraum im Kreis Plön und in Kiel an. Bei Bedarf sind wir auch gern bei der Wohnungssuche behilflich.


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Hilfe zur Selbsthilfe GmbH | Selbstorganisation | Hohenfelde, Kreis Plön



Selbstorganisation

Hilfestellung bei der Selbstorganisation.

Die BewohnerInnen sollen sich möglichst eigenständig selbst versorgen. Jede Wohngruppe und jede(r) BewohnerIn im Apartmentwohnen erhält ein monatliches Budget, welches er/sie selbst verwaltet.

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Angehörigengespräche

Ein offenes Ohr für Betroffene.

Sofern die möglich und notwendig ist, werden Angehörigengespräche durchgeführt und in den Entwicklungsprozess integriert. Soweit dies nicht durch unüberbrückbare Differenzen unerwünscht ist, wird versucht, den Kontakt zwischen Klientel und Angehörigen wieder zu ermöglichen.


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Hilfe zur Selbsthilfe GmbH | Integration | Hohenfelde, Kreis Plön



Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Integration, die funktioniert.

Unsere Klientel werden zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Kontext der lokalen und regionalen Gegebenheiten (Sozialraum) im individuell möglichen Maße angeregt. Dabei werden die Wünsche und Interessen der Beteiligten berücksichtigt.


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Kooperation mit den zuständigen Leistungsträgern

Abwicklung und Hilfestellung.

Es wird davon ausgegangen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Maßnahme zwischen dem Klientel, dem Leistungsträger und uns für den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme wichtig und förderlich ist.


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