Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren.
Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen in der alltäglichen Lebens- und Wohnsituation zu mehr Selbstständigkeit zu begleiten und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Das Ambulant betreute Wohnen ist in der Regel eine Leistung der Eingliederungshilfe und kann von Ihnen beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Dies ist meist die örtliche Kreisverwaltung. Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren.