Kooperation mit den zuständigen Leistungs­trägern


Zur Verselbstständigung der Leistungsberechtigten erfolgen Kooperationen mit einer Vielzahl von Menschen.





Zur Verselbstständigung der Leistungsberechtigten erfolgt Kooperation mit:

  • Angehörigen, Lebenspartnern,
  • Betreuungsvereinen, Einzelbetreuern wie auch ehrenamtlichen Mitarbeitern, Tagesstätten,
  • Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen,
  • Arbeitgebern,
  • Behandelnden Haus- und Fachärzten,
  • Sozialpsychiatrischen Diensten der Kreise oder der kreisfreien Städte,
  • Psychiatrischen Kliniken,
  • Krankenhäusern,
  • Ambulanzen,
  • Beratungsstellen,
  • Therapeuten,
  • Vermietern bzw. Mietgesellschaften und
  • Ämtern und Behörden.


Die Grundsätze des Datenschutzes und der gesetzlichen Schweigepflicht werden natürlich berücksichtigt.